Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk  

Der Qualifikationsvermerk wird benötigt, wenn Schülerinnen nach Abschluss der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einer dreijährigen Höheren Berufsfachschule (z.B. Wirtschaft und Verwaltung, Technik) wechseln möchten.

Sie erhalten den Qualifikationsvermerk, wenn sie im Abschlusszeugnis der Realschule (Sek. I) folgende Leistungen erbringen:

in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen

Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, E und M müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

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Erläuterungen / Ausnahmen:

1. Bis zu zwei ausreichende und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer sind möglich, wenn diese durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.

2. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.

3. Eine Nachprüfung zur Erreichung eines Ausgleiches ist seit der Einführung der ZP 10 nicht mehr möglich.

§ 42 APO SI
Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen

(3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich
1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse
10 (§ 28),
2. in einem Fach, das bei einer Versetzung oder beim Erwerb eines Abschlusses
oder einer Berechtigung zum Notenausgleich herangezogen werden soll.

 

Fächergruppe I

 

Fächergruppe II

Qualifikation ?

M

D

E

         

2

2

2

 

2

2

3

ja

3

3

3

 

3

3

3

ja

3

3

3

 

3

4

2

ja, durch Ausgleich

4

2

3

 

3

3

3

ja, durch Ausgleich

3

2

4

 

3

4

2

ja, durch Ausgleich

3

2

3

 

2

3

5

ja

3

3

4*

 

3

3

3

nein, kein Ausgleich *

3

3

4*

 

3

2

4

nein, kein Ausgleich für E *

3

4

2

 

4*

4*

2

nein, kein Ausgleich in II *

4

4

3

 

3

3

3

nein

4

3

3

 

4

3

3

nein

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